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Gericht

VfGH kippt Nebengebühren-Regelung für Beamte!

 Ein Jahr Reparaturfrist!

 Der Verfassungsgerichtshof hat die geltende Regelung für die Nebengebühren, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben. Nimmt das Parlament innerhalb eines Jahres keine gesetzliche Änderung vor, dürfen diese Zuwendungen an die Beamten nicht mehr ausgeschüttet werden.

Basis für das Urteil des VfGH war die Beschwerde eines Finanzbeamten wegen der Nicht-Zuerkennung einer "Betriebsprüferzulage". Im Rahmen dieser Prüfung kamen die Prüfer zu dem Schluss, dass jener Erlass des Finanzministers, der die Vergabe dieser Nebengebühr regelt, nicht der Verfassung entspricht. Er wurde aufgehoben und lt. Urteil sind sämtliche Zuwendungen dieser Art, die ohne gesetzliche Determinierung vergeben werden, nicht verfassungskonform.

Nicht betroffen sind jene Gebühren, die taxativ im Gesetz aufgelistet sind und nicht auf Erlässen oder "verwaltungsintern festgelegten Praktiken" beruhen.

 Jedenfalls bestehen bleiben damit unter anderem Überstundenvergütung, Sonntags- und Feiertagsentschädigung, Jubiläumsgeld, Mehrleistungszulage, Gefahrenzulage und Fahrkostenzuschuss.

Für die Reparatur zuständig ist  das Bundeskanzleramt. Dieses hat dafür zu sorgen, dass bis 31. Oktober kommenden Jahres eine Neuregelung getroffen wird. Geschieht das nicht, gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für die Auszahlung der Gebühren.